Wie werden professionelle Holzschutzmaßnahmen durchgeführt?
Maßnahmen zum Schutz des Holzes nach DIN 68800/4 sind:
• bauliche Maßnahmen
• Einsatz von Hölzern mit natürlicher Dauerhaftigkeit
• Physikalischer Holzschutz (z. B. hohe Temperatur bei Bekämpfungsmaßnahmen)
• Beschichtungen
• chemische Maßnahmen (Anwendung von Holzschutzmitteln)
Durchführung von Holzschutzmaßnahmen bei einem Befall durch lebende Trockenholzinsekten (Hausbock, Nagkäfer oder Splintholzkäfer)
- Alle Konstruktionshölzer werden vorsichtig mit einem scharfem Küchenbeil angekerbt und auf Fraßspuren untersucht.
- Schwer zugängliche Bereiche, z. B. hinter Verkleidungen oder ausgebaute Dachböden, werden zugänglich gemacht und mit in die Maßnahme einbezogen
- Hölzer müssen, wenn noch vorhanden, von Borke und Bast befreit werden
- Vermulmte Teile bis auf die innenliegenden Fraßgänge werden entfernt und angebeilte Fraßgänge ausgebürstet.
- Kalk- oder Farbanstriche werden vor dem Einsatz wasserlöslicher Bekämpfungsmittel entfernt.
- Tragfähigkeit wird geprüft. Bei ungenügender Tragfähigkeit wird mit vorbeugend geschützten Hölzern verstärkt.
- Freigelegte Holzoberflächen werden im Streich-, Sprüh- oder Schaumverfahren behandelt.
Ob ölige Bekämpfungsmittel oder wässrige Formulierungen eingesetzt werden, hängt vom Umfang des Befalls ab. Präparate auf Borsalzbasis wirken später (langsamere Verteilung im Holz). Ein lebender Restbefall ist eventuell noch bis zu einem Jahr hinzunehmen.
Sonderverfahren
Ist ein Entfernen vermulmter Teile, bzw. eine Behandlung mit Holzschutzmitteln nicht möglich, muss zusätzlich eine Bohrlochtränkung oder eine Niederdruckinjektage vorgenommen werden.
Holzverfestigung/Holzersatz
Können zerstörte Holzbauteile nicht abgebeilt und verstärkt werden, kann die Festigkeit mit Holzverfestigern wieder erhöht werden. Die gereinigte Oberfläche muss wiederholt bis zur Sättigung mit dem Mittel eingestrichen werden.
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