Hausmäuse bekämpfen – schnell und zuverlässig.
Keine Abrechnung vor Ort. Für von uns durchgeführte Leistungen erhalten Sie eine ordnungsgemäße Rechnung per Post.
Schnell vor Ort im gesamten Bundesgebiet – QMS geprüft und zuverlässig – für Privathaushalte, Behörden, Gewerbe, Städte und Gemeinden.
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Was kostet es Hausmäuse zu bekämpfen?
Die Kosten einer Hausmausbekämpfung sind abhängig von der Befallsstärke, dem Umfeld und den durchzuführenden Maßnahmen. Unsere Kostenkalkulation erfolgt nach Besichtigung des Umfeldes (Haus, Speicher, Wohnung, Keller, Garten, Betriebsgelände). Danach werden die Anzahl und Standorte der Fallen, einzuleitende Maßnahmen (z. B. Kot, Urin oder Nistplätze beseitigen, Flächen oder Räume desinfizieren, Zugangsmöglichkeiten abdichten) und einem möglichen Wiederbefall vorbeugende Maßnahmen bestimmt und mit Ihnen abgesprochen.
Für gewerbliche Kunden erfassen wir die durchgeführten Maßnahmen auditsicher in unserer HACCP Online Dokumentation. Gewerbeunternehmen aus Industrie, Handwerk und Handel, die mit der Herstellung, dem Vertrieb oder Verkauf von Lebensmitteln zu tun haben bieten wir darüber hinaus Serviceverträge mit regelmäßig kontrollierten, vorbeugenden Maßnahmen (z. B. Permanent- oder Perimeterbeköderung). Alle Bekämpfungsmaßnahmen werden in privaten, öffentlichen und gewerblichen Bereichen immer unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgeschriebenen Risikominimierungsmaßnahmen (RMM) durchgeführt.
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Befall durch Hausmäuse kann übrigens zur Mietminderung führen.
Ein Befall durch Hausmäuse gilt als Mangel und ist somit Sache des Vermieters. Der Mieter ist nur verpflichtet dem Vermieter einen Befall mitzuteilen. Für weitere Schritte in der Bekämpfung von Hausmäusen (Fallen aufstellen o. ä.) ist der Mieter nicht zuständig. Bei extrem starkem Befall hat der Mieter das Recht die ganze Miete zu kürzen. Eine Maus im Haus oder der Wohnung reicht aber nicht aus. Es gilt immer der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und die Ursache des Befalls durch Hausmäuse wird auch berücksichtigt. Der Vermieter kann Schadensersatz fordern, wenn der Mieter durch mangelnde Hygiene an dem Befall Schuld hat.
Tipp: Die Kosten für die Beseitigung einer Hausmausplage können die Kosten einer fachgerechten Vorbeugung schnell übersteigen.
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