Wanderratten bekämpfen – mit fairen Kosten.
Keine Abrechnung vor Ort. Für von uns durchgeführte Leistungen erhalten Sie eine ordnungsgemäße Rechnung per Post.
Schnell vor Ort im gesamten Bundesgebiet – QMS geprüft und zuverlässig – für Privathaushalte, Behörden, Gewerbe, Städte und Gemeinden.
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Was kostet es Wanderratten zu bekämpfen?
Die Kosten Wanderratten zu bekämpfen sind abhängig von der Befallsstärke, dem Umfeld und den erforderlichen Maßnahmen. Unsere Kostenkalkulation erfolgt nach Besichtigung des Umfeldes (Haus, Speicher, Wohnung, Keller, Garten, Betriebsgelände). Danach werden die Anzahl und Standorte der Fallen, einzuleitende Maßnahmen (z. B. Kot, Urin oder Nistplätze beseitigen, Flächen oder Räume desinfizieren, Zugangsmöglichkeiten abdichten) und einem möglichen Wiederbefall vorbeugende Maßnahmen bestimmt und mit Ihnen abgesprochen. In privaten, öffentlichen und gewerblichen Bereichen bekämpfen wir Wanderratten natürlich immer unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgeschriebenen Risikominimierungsmaßnahmen (RMM).
Für Gewerbeunternehmen aus Industrie, Handwerk und Handel, die mit der Herstellung, dem Vertrieb oder Verkauf von Lebensmitteln zu tun haben, bieten wir die Bekämpfung von Wanderratten im Rahmen von allen geltenden Standards wie HACCP, FSSC, Bioland, Demeter, IFS, GMP, BRC oder AIB. Die Dokumentation aller durchgeführten Maßnahmen erfassen wir für Ihr Unternehmen auditsicher in unserem HACCP Online System. Serviceverträge mit regelmäßig kontrollierten, vorbeugenden Maßnahmen (Permanent- oder Perimeterbeköderung), runden unser Angebot für Unternehmen ab.
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Befall durch Wanderratten kann zur Mietminderung führen.
Ein Befall durch Wanderratten gilt als Mangel und ist somit Sache des Vermieters. Der Mieter ist nur verpflichtet dem Vermieter einen Befall mitzuteilen. Für weitere Schritte in der Bekämpfung von Wanderratten (Fallen aufstellen o. ä.) ist der Mieter nicht zuständig. Bei extrem starkem Befall hat der Mieter das Recht die ganze Miete zu kürzen. Eine Ratte im Haus oder der Wohnung reicht aber nicht aus. Es gilt aber immer der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und die Ursache des Befalls durch Hausmäuse wird auch berücksichtigt. Der Vermieter kann Schadensersatz fordern, wenn der Mieter durch mangelnde Hygiene an dem Befall Schuld hat.
Tipp: Die Kosten für die Beseitigung einer Wanderrattenplage können die Kosten einer fachgerechten Vorbeugung schnell übersteigen.
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