Hausratten bekämpfen – mit fairen Kosten.
Keine Abrechnung vor Ort. Für von uns durchgeführte Leistungen erhalten Sie eine ordnungsgemäße Rechnung per Post.
Schnell vor Ort im gesamten Bundesgebiet – QMS geprüft und zuverlässig – für Privathaushalte, Behörden, Gewerbe, Städte und Gemeinden.
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Was kostet es Hausratten zu bekämpfen?
Die Kosten Hausratten zu bekämpfen sind abhängig von der Befallstärke, dem Umfeld und den erforderlichen Maßnahmen. Unsere Kostenkalkulation erfolgt nach Besichtigung des Umfeldes (Haus, Speicher, Wohnung, Keller, Garten, Betriebsgelände). Danach werden die Anzahl und Standorte der Fallen, einzuleitende Maßnahmen (z. B. Kot, Urin oder Nistplätze der Hausratten beseitigen, Flächen oder Räume desinfizieren, Zugangsmöglichkeiten abdichten) und vorbeugende Maßnahmen gegen einen möglichen Wiederbefall bestimmt und mit Ihnen abgesprochen. In privaten, öffentlichen und gewerblichen Bereichen bekämpfen wir Hausratten natürlich unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgeschriebenen Risikominimierungsmaßnahmen (RMM).
Für Gewerbeunternehmen aus Industrie, Handwerk und Handel, die mit der Herstellung, dem Vertrieb oder Verkauf von Lebensmitteln zu tun haben bieten wir die Bekämpfung von Hausratten im Rahmen von allen geltenden Standards wie HACCP, FSSC, Bioland, Demeter, IFS, GMP, BRC oder AIB. Alle durchgeführten Maßnahmen in Ihrem Unternehmen werden von uns auditsicher und für Sie jederzeit online einsehbar in unserem HACCP Online System dokumentiert.
Serviceverträge mit regelmäßig kontrollierten und vorbeugenden Maßnahmen (Permanent- oder Perimeterbeköderung) runden unser Angebot für Unternehmen ab.
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Befall durch Hausratten kann übrigens zur Mietminderung führen.
Ein Befall durch Hausratten gilt als Mangel und ist somit Sache des Vermieters. Der Mieter ist nur verpflichtet dem Vermieter einen Befall mitzuteilen. Für weitere Schritte in der Bekämpfung von Hausratten (Fallen aufstellen o. ä.) ist der Mieter nicht zuständig. Bei extrem starkem Befall hat der Mieter das Recht die ganze Miete zu kürzen. Eine Ratte im Haus oder der Wohnung reicht aber nicht aus. Es gilt immer der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und die Ursache des Befalls durch Hausratten wird auch berücksichtigt. Der Vermieter kann Schadensersatz fordern, wenn der Mieter durch mangelnde Hygiene an dem Befall Schuld hat.
Tipp: Die Kosten für die Beseitigung einer Hausrattenplage können die Kosten einer fachgerechten Vorbeugung schnell übersteigen.
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