Tauben bekämpfen – zu fairen Kosten.
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Was kostet die Abwehr von Tauben?
Mittel zur Vertreibung von Tauben, die im Handel frei erhältlich sind, können sehr teuer sein. Besonders wenn sie nicht richtig und gezielt angewendet werden, ist die Bekämpfung von Tauben recht kostspielig. Will man verhindern, dass Tauben überhaupt erst auf Dächern, Garagen oder Industriehäusern nisten, müssen bestimmte Stellen auf bestem Wege unzugänglich gemacht werden. Sonst besteht die Möglichkeit, dass die Tauben immer wieder zurück kommen.
Die Kosten einer Abwehr von Tauben sind abhängig von der Befallsstärke, dem Umfeld und den durchzuführenden Maßnahmen. Unsere Kostenermittlung erfolgt nach Besichtigung des Umfeldes (Dächer, Garagen, Betriebsgelände, Gartenhütte). Danach werden Anzahl und Standorte der Abwehrsysteme, sowie einzuleitende Maßnahmen (z. B. Nester entfernen, Regenrinnen von Federn und Nistmaterialien befreien, Säuberung der Umgebung von Kot und Urin) bestimmt und mit Ihnen abgesprochen.
Nach Abwägung aller Vor- und Nachteile ist die Wahl, direkt einen Experten mit professioneller Erfahrung zu engagieren, die wohl beste und kostengünstigere Lösung. Unsere Techniker verfügen über die notwendige Erfahrung in der Anwendung aller Mittel, erkennen sofort Schwachpunkte bei Ihnen Zuhause, beziehungsweise Orte, wo die Tauben landen könnten, und wissen alles über die Vertreibung von Tauben.
Tipp: Die Kosten für die Beseitigung einer Taubenplage können die Kosten einer fachgerechten Vorbeugung übersteigen.
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Wer muss die Kosten tragen – Mieter oder Vermieter?
Werden Mieter durch die Anwesenheit von Tauben erheblich gestört, z. B. starke Belästigung durch Dreck, Kot, Lärm und Geruch, ist der Vermieter dazu verpflichtet, entsprechende Reinigungs- und Schutzmaßnahmen durchzuführen. Wird er vom Mieter auf die Missstände hingewiesen, aber bleibt dennoch untätig, ist der Mieter nach Ankündigung berechtigt, eine Mietminderung durchzusetzen. Um wieviel die Miete gemindert werden darf, ist an mehreren Faktoren auszumachen, die von leichten Verschmutzungen bis zu starker Belästigung reichen. Die Werte liegen hier zwischen 5 und 35 Prozent.
Grundsätzlich muss der Vermieter dem Mieter eine Wohnung ohne Einschränkungen überlassen und diesen Zustand während der Mietzeit erhalten. Ist der Mieter selbst für die hohe Anzahl an Tauben verantwortlich, z. B. wegen Lebensmittelresten auf dem Balkon, muss er selbst für die Reinigung aufkommen.
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