Bettwanzen-Bekämpfung – zu fairen Kosten.
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Was kostet es Bettwanzen zu bekämpfen?
Die Kosten zur Bekämpfung von Bettwanzen sind abhängig von der Befallsstärke, dem Umfeld, den erforderlichen Maßnahmen und Nachkotrollen. Unsere Kostenkalkulation erfolgt nach Besichtigung der Räumlichkeiten (Haus, Wohnung, Betriebsgebäude, Produktionsstätten). Im Anschluss werden einzuleitenden Maßnahmen (Sprüh-, Nebel- oder Puderverfahren), sowie vorbeugende Maßnahmen (Monitoring) bestimmt und mit Ihnen abgesprochen.
Bekämpfungsmittel, die im Handel frei erhältlich sind, müssen gezielt angewendet werden. Bei falscher Dosierung oder nicht sachgemäßer Anwendung kann die Population der Bettwanzen stetig zunehmen. Biozidprodukte sind möglicherweise wirkungsvoller, können jedoch schädlich für Mensch und Haustier werden. Einige von diesen Produkten können allergische Reaktionen hervorrufen, sollten unzugänglich für Kinder aufbewahrt werden und nur nach genauer Anleitung angewendet werden.
Eine Bettwanzen Plage die auch im öffentlichen Raum grassiert, wie zum Beispiel die Bettwanzen Plage in Frankreichs Hauptstadt Paris, ist aufgrund der zu ergreifenden Maßnahmen über einen länger dauernden Zeitraum kostenintensiver. In solch einem Fall empfehlen wir wiederholte Bettwanzen Bekämpfungsmaßnahmen und ein Monitoring gegen Bettwanzen, bis die Plage auch im öffentlichen Raum ausgemerzt ist.
Wer muss die Kosten tragen – Mieter oder Vermieter?
Grundsätzlich muss der Vermieter eine Wohnung in Stand halten. Bemerkt ein Mieter kurz nach dem Einzug einen Bettwanzenbefall, muss der Vermieter für die Bekämpfung aufkommen. Bei längerer Mietdauer ist dies jedoch nicht der Fall. Da muss der Mieter, sofern er nicht nachweisen kann, dass er keine Schuld an dem Bettwanzenbefall hat, die Kosten selber tragen. In den meisten Fällen werden Bettwanzen nur über gebrauchte Möbel oder Urlaubsgepäck eingeschleppt und wandern nicht von Wohnung zu Wohnung. Kann man jedoch nachweisen, dass der Vermieter an dem Bettwanzenbefall Schuld ist oder die Bettwanzen schon vor den Einzug vorhanden waren, muss der Vermieter dafür aufkommen.
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