PCS GMBH – schnelle und zuverlässige Wespenbekämpfung.
Keine Abrechnung vor Ort. Für von uns durchgeführte Leistungen erhalten Sie eine ordnungsgemäße Rechnung per Post. Schnell vor Ort im gesamten Bundesgebiet – QMS geprüft und zuverlässig – für Privathaushalte, Behörden, Gewerbe, Städte und Gemeinden.
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Was kostet es Deutsche Wespen zu bekämpfen?
Bekämpfungsmittel, die im freien Handel erhältlich sind, wie zum Beispiel Schäume müssen richtig und gezielt angewendet werden. Bei falscher Dosierung oder nicht sachgemäßer Anwendung, kann das Nest der Deutschen Wespe ungehindert weiterwachsen. Andere Mittel sind möglicherweise wirkungsvoller, wie z. B. Gifte in Pulverform, sie können jedoch auch schädlich und gefährlicher für Mensch und Haustier sein. Sprays, Insektenfallen oder Duftkerzen halten die Deutsche Wespe vielleicht für eine gewisse Zeit fern, lösen jedoch nicht das eigentliche Problem. Schonen Sie ihren Geldbeutel durch unnötige Selbstversuche und wenden Sie sich direkt an einen Profi.
Nach Abwägung aller Vor- und Nachteile ist die Wahl, direkt einen Experten mit professioneller Erfahrung zu engagieren, die wohl beste und kostengünstigere Lösung. Unsere Techniker verfügen über die notwenige Schutzausrüstung, haben Erfahrung in der Anwendung aller Mittel und besitzen alle Informationen für die erfolgreiche Beseitigung der Wespennester.
Für die Entfernung eines Wespennestes erheben wir immer einen Festpreis, der jedoch je nach Aufwand, Lage des Nestes und Befallsstärke variieren kann. Sie werden vor der Bekämpfung immer von unserem Techniker darauf hingewiesen, dass sich der Preis möglicherweise ändern kann, wenn zum Beispiel mehrere Nester entfernt werden müssen. Bei Fragen zur Kostenermittlung rund um die Bekämpfung der Deutschen Wespen, wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Wir beraten Sie gerne über unsere kostenlose Servicehotline.
Wer muss die Kosten tragen – Mieter oder Vermieter?
Der Vermieter muss die Kosten für die Beseitigung eines Nestes der Deutschen Wespe übernehmen, sofern es sich unmittelbar an einer Mieterwohnung befindet. Besonders dann, wenn zum Beispiel ein Balkon nicht mehr nutzbar ist oder Personen mit Allergien und Kinder dadurch gefährdet sind. In solchen Fällen kann der Mieter die Beseitigung unter Berücksichtigung einer angemessenen Frist verlangen. Sollte der Vermieter in der gegebenen Frist nicht aktiv werden, kann der Mieter selbst einen Kammerjäger beauftragen und die Kosten dem Vermieter in Rechnung stellen. Dies ist aber auch nur dann möglich, wenn eine akute Gefahr vom Nest ausgeht und die Kosten im Verhältnis zur tatsächlichen Gefahr realistisch sind. Sind die Kosten unverhältnismäßig hoch, kann es passieren, dass der Mieter auf den Kosten sitzen bleibt. Der Vermieter darf die Kosten für die Beseitigung eines Wespennestes nicht als Betriebskosten oder Nebenkosten auf den Mieter abwälzen.
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