PCS GMBH – schnelle und zuverlässige Wespenbekämpfung.
Keine Abrechnung vor Ort. Für von uns durchgeführte Leistungen erhalten Sie eine ordnungsgemäße Rechnung per Post. Schnell vor Ort im gesamten Bundesgebiet – QMS geprüft und zuverlässig – für Privathaushalte, Behörden, Gewerbe, Städte und Gemeinden.
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Was kostet es Gemeine Wespen zu bekämpfen?
Im Handel frei verkäufliche Mittel zur Bekämpfung von Wespen, wie Schäume oder Gifte in Pulverform, müssen gezielt angewendet werden, damit sie ihre Wirkung zeigen. Bei falscher Dosierung oder nicht sachgemäßer Anwendung kann das Wespennest weiterwachsen. Zudem können die Gifte in Pulverform nicht für jeden Bereich verwendet werden und sind bei falscher Anwendung für Mensch und Haustier schädlich. Sprays, Insektenfallen oder Duftkerzen helfen nicht dauerhaft.
Nach Äbwägung aller Vor- und Nachteile ist die Beauftragung eines geschulten Experten mit Erfahrung häufig die kostengünstigere Lösung. Unsere Schädlingsbekämpfer verfügen über die notwenige Schutzausrüstung, haben Erfahrung in der Anwendung aller Mittel und können die Gefahr, die von einem Wespennest ausgeht, einschätzen.
Der Preis für die Entfernung eines Wespennestes setzt sich aus einem Festpreis und eventuellem Mehraufwand vor Ort zusammen. Wird beispielsweise festgestellt, dass 2 oder 3 Nester zu entfernen sind, werden diese, falls gewünscht, gegen einen Aufpreis entfernt. Genauere Informationen zu den Kosten erhalten Sie unter unserer kostenlosen Service-Nummer.
Wer muss die Kosten tragen – Mieter oder Vermieter?
In erster Linie muss der Vermieter für die Kosten der Wespenbekämpfung aufkommen, wenn von dem Nest eine unmittelbare Gefahr ausgeht und ein sogenannter Mangel an der Mietwohnung entsteht. Dies ist dann der Fall, wenn sich das Nest direkt an der Mietwohnung befindet und zum Beispiel Balkone nicht mehr genutzt werden können oder Personen mit Allergien und kleine Kinder dadurch gefährdet sind. Nach der Meldung des Mieters muss der Vermieter innerhalb einer gewissen Frist einen Schädlingsbekämpfer beauftragen und die Kosten übernehmen. Sollte der Vermieter in der gegebenen Frist nicht aktiv werden, kann der Mieter selbst einen Kammerjäger beauftragen und die Kosten dem Vermieter in Rechnung stellen. Dies ist aber auch nur dann möglich, wenn eine akute Gefahr vom Nest ausgeht und die Kosten im Verhältnis zur tatsächlichen Gefahr realistisch sind. Sind die Kosten unverhältnismäßig hoch, kann es passieren, dass der Mieter auf den Kosten sitzen bleibt. Theoretisch ist auch eine Mietminderung möglich, wenn der Aufenthalt in der Wohnung beeinträchtigt und die Situation unzumutbar ist.
Die bloße Existenz eines Wespennests stellt jedoch keinen Grund für eine Mietminderung dar. Die Kosten für die Beseitigung eines Wespennests dürfen nicht vom Vermieter als Betriebskosten oder Nebenkosten abgerechnet werden.
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