PCS GMBH – schnelle und zuverlässige Wespenbekämpfung.
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Was kostet es Wespen zu bekämpfen?
Bei einer Wespenbekämpfung wird zu Beginn immer ein Festpreis genannt. Dieser kann aber je nach Befallsstärke, Aufwand oder Anzahl der zu entfernenden Nester variieren. Die Kostenanalyse erfolgt nach der Besichtigung des jeweiligen Umfeldes, wie z. B. Hauswände, Schuppen, Gebüsche, Hecken, Bäume, Garagen, Dachgiebel und Dachböden. Ist der Standort und die Größe des Nestes ermittelt, beginnt die eigentliche Wespenbekämpfung, die je nach Art der Wespen unterschiedlich ablaufen kann.
Man kann versuchen eine Wespenplage mit im Handel erhältlichen Mitteln, (z. B. Sprays, Räucher- oder Duft-Kerzen, Insektenfallen) zu bekämpfen, bzw. zu vertreiben. Dies zeigt jedoch selten Erfolg, da das Hauptproblem, in dem Falle das Nest, noch vorhanden ist und somit die Wespen weiterhin herumfliegen. Schäume sind auch eine Möglichkeit, können bei falscher Anwendung jedoch sehr teuer werden. Gifte in Pulverform sind möglicherweise wirkungsvoller, sind aber nicht für alle Anwendungsgebiete (z. B. über Kopf arbeiten) geeignet und zudem schädlich und gefährlich für Mensch und Haustier.
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Wer muss die Kosten bezahlen – Mieter oder Vermieter?
Die Kosten für die Beseitigung eines Wespennestes an einer Mieterwohnung muss der Vermieter übernehmen. Besonders dann, wenn zum Beispiel ein Balkon nicht mehr nutzbar ist oder Personen mit Allergien und Kinder dadurch gefährdet sind. In solchen Fällen kann der Mieter die Beseitigung unter Berücksichtigung einer angemessenen Frist verlangen. Im besten Fall beauftragt der Vermieter nach der Meldung des Mieters einen Schädlingsbekämpfer und übernimmt direkt auch die Kosten. Sollte der Vermieter nicht aktiv werden, kann der Mieter selbst einen Kammerjäger beauftragen und die Kosten dem Vermieter in Rechnung stellen. Dies ist aber auch nur dann möglich, wenn eine akute Gefahr von Nest ausgeht und die Kosten im Verhältnis zur tatsächlichen Gefahr realistisch sind. Sind die Kosten unverhältnismäßig hoch, kann es passieren, dass der Mieter auf den Kosten sitzen bleibt.
Der Vermieter darf die Kosten für die Beseitigung eines Wespennestes nicht als Betriebskosten oder Nebenkosten auf den Mieter abwälzen.
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