PCS GMBH – schnelle und zuverlässige Wespenbekämpfung.
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Was kostet es Sächsische Wespen zu bekämpfen?
Bestimmte Mittel zu Wespenbekämpfung, die im Handel frei erhältlich sind, wie Schäume oder Gifte in Pulverform, sollten nur mit genügend Fachwissen angewendet werden. Andernfalls könnte es sein, dass bei falscher Dosierung oder unsachgemäßer Anwendung die eigene Gesundheit oder die der Familie und Haustiere gefährdet werden. Zudem könnte bei falscher Anwendung das Wespennest weiter wachsen und durch weitere Bekämpfungsversuche unnötig viel kosten.
Nach Abwägung aller Vor- und Nachteile ist die Wahl, direkt einen geschulten Experten um Rat zu fragen, die wohl beste und kostengünstigere Lösung. Darüber hinaus verfügen unsere Techniker über das notwendige Fachwissen in der Anwendung aller Mittel, der Bestimmung der Wespenart und die passende Schutzausrüstung, für den Fall einer Bekämpfung..
Wie bei allen anderen Wespenarten setzt sich der Preis aus einem Festpreis und evtl. auftretenden Mehraufwand vor Ort zusammen. Ist z. B. von einem Nest die Rede und befinden sich mehrere vor Ort, können diese nach Absprache gegen einen Aufpreis entfernt werden. Sollte festgestellt werden, dass es sich um geschützte Wespenart handelt, muss vorher eine behördliche Genehmigung eingeholt werden. Genauere Informationen dazu und zum Preis erhalten Sie unter unserer kostenlosen Service Nummer.
Wer muss die Kosten tragen – Mieter oder Vermieter?
Befindet sich ein Wespennest direkt an einer Mietwohnung muss der Mieter dem Vermieter darüber in Kenntnis setzen. Dieser muss dann innerhalb einer angemessenen Frist dieses Nest entfernen lassen und die Kosten übernehmen. Sollte der Vermieter in der gegebenen Frist nicht aktiv werden oder ist eine direkte Gefährdung von Personen mit Allergien oder kleinen Kindern der Fall, kann der Mieter direkt handeln und einen Schädlingsbekämpfer beauftragen. In beiden Fällen kann der Mieter die Kosten dem Vermieter in Rechnung stellen. Dabei dürfen die Kosten nicht unverhältnismäßig hoch sein und müssen realistisch zur tatsächlichen Gefahr sein. Andernfalls könnte der Mieter sonst auf den Kosten sitzen bleiben. Theoretisch ist auch eine Mietminderung möglich, wenn der Aufenthalt in der Wohnung beeinträchtigt und die Situation unzumutbar ist. Die bloße Existenz eines Wespennests stellt jedoch keinen Grund für eine Mietminderung dar. Übrigens darf der Vermieter die Kosten der Bekämpfung nicht über die Betriebs- oder Nebenkosten der Wohnung abrechnen, da der Vermieter für die Instandhaltung des Gebäudes zuständig ist.
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