Marder vertreiben – clever und fair.
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Was kostet es Marder zu vertreiben?
Im Handel gibt es spezielle Mittel zur Mardervergrämung. Diese haben ihren Preis und müssen richtig und gezielt angewendet werden. Bei falscher Anwendung ist es möglich, dass keine Wirkung eintritt und unnötig Geld investiert wird. So kann der Marder weiterhin Schäden am Haus oder Auto anrichten. Um den Marder daran zu hindern, überhaupt ins Haus zu gelangen, ist es sinnvoll, mögliche Zugangswege zu kennen. Marder können sehr gut klettern und bis zu 2 Meter weit springen. In den meisten Fällen ist einem Laien nicht bewusst, welche Stellen abgesperrt werden sollten. Hausmittel können vorübergehend helfen, jedoch für sensible Menschen oder Haustiere auch unangenehm sein.
Um zusätzliche Kosten zu sparen und gravierende Schäden zu verhindern, ist es ratsam, umgehend professionelle Hilfe aufzusuchen. Unsere Techniker verfügen über die notwenige Erfahrung in der Anwendung aller Mittel, erkennen mögliche Zugangswege und verfügen über umfangreiches Wissen zur Vertreibung von Mardern.
Die Kosten einer Mardervergrämung sind abhängig vom Umfeld und den erforderlichen Maßnahmen. Unsere Kostenkalkulation erfolgt nach Besichtigung des Umfeldes (Haus, Dachboden, Garage, Auto, Betriebsgelände). Ist das Versteck des Marders ausfindig gemacht worden, werden vorbeugende und einzuleitende Maßnahmen (z. B. Kot, Urin oder Nistplätze beseitigen, Flächen oder Räume desinfizieren, Zugangsmöglichkeiten abdichten) bestimmt und abgesprochen. Bei Fragen zur Kostenermittlung und Informationen zur Mardervergrämung, wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Wir beraten Sie gerne über unsere kostenlose Servicehotline.
Wer übernimmt die Kosten bei Marderschäden?
Sowohl Schäden am Haus, als auch am Auto, können über spezielle Versicherungen teilweise oder komplett abgedeckt werden. Informieren Sie sich hierfür bei Ihrer Kfz- oder Gebäudeversicherung. Bei Geruchsbelästigung oder Lärmbetroffenheit durch Marder, ist der Vermieter für die Beseitigung des Problems zuständig. Die entstehenden Kosten dürfen nicht über Neben- oder Betriebskosten des Mieters abgerechnet werden. Kommt der Vermieter dieser Verantwortung nicht nach, ist eine Mietminderung bis zu 30 % der Bruttokaltmiete, seitens des Mieters, möglich.
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