Siebenschläfer vertreiben – clever und fair.
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Was kostet es, Siebenschläfer zu vertreiben.
Mittel zur Vertreibung von Siebenschläfern, die im Handel frei erhältlich sind, sind zum Teil sehr teuer und zeigen bei falscher Anwendung oft nicht den gewünschten Erfolg. Um zu verhindern, dass Siebenschläfer sich überhaupt erst unter dem Dach, im Schuppen oder in der Garage einnisten, sollten Sie genau wissen, welche Stellen sie so präparieren müssen, dass ein Eindringen für die Siebenschläfer unmöglich ist. Hausmittel, wie Rauch oder Duftstoffe, können möglicherweise für eine gewisse Zeit helfen, sie können jedoch für sensible Menschen oder auch Haustiere unangenehm sein.
Nach Abwägung aller Vor- und Nachteile ist die Wahl, direkt einen Experten für die Siebenschläfervergrämung zu beauftragen, die wohl beste und kostengünstigste Lösung. Unsere Techniker verfügen über die notwendige Erfahrung für eine erfolgreiche Vergrämung mithilfe der professionellen Anwendung wirksamer Mittel. Zudem erkennen unsere geschulten Schädlingsbekämpfer mögliche Zugangsstellen, an denen der Siebenschläfer ins Gebäude eindringen könnte.
Die Kosten einer Siebenschläfervergrämung sind abhängig von der Befallsstärke, dem Umfeld und den durchzuführenden Maßnahmen. Unsere Kostenkalkulation erfolgt nach Besichtigung des Umfeldes (Dachböden, Schuppen, Garagen, Betriebsbauten). Ist der Schlafplatz der Siebenschläfer identifiziert, werden vorbeugende Maßnahmen und einzuleitende Maßnahmen (z. B. Kot, Urin oder Nistplätze beseitigen, Flächen oder Räume desinfizieren, Zugangsmöglichkeiten abdichten) bestimmt und abgesprochen. Bei weiteren Fragen können Sie sich jederzeit über unsere kostenlose Servicehotline beraten lassen.
Wer übernimmt die Kosten der Siebenschläfervergrämung?
Der Vermieter steht in der Pflicht, bei einem Siebenschläferbefall Abhilfe zu schaffen. Werden Mieter durch Siebenschläfer gestört, z. B. durch Lärm oder Geruchsbelästigung, kann dies den Wert einer Mietwohnung oder eines gemieteten Hauses erheblich senken und eine Mietminderung seitens des Mieters möglich machen. Die Kosten für die Mängelbeseitigung trägt im Normalfall der Vermieter. Diese dürfen nicht als Betriebs- oder Nebenkosten abgerechnet werden.
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