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Was kostet es Steinmarder zu vertreiben?
Mittel zur Vertreibung von Steinmardern, die im Handel frei erhältlich sind, haben ihren Preis und müssen richtig und gezielt angewendet werden. Bei falscher Dosierung und nicht sachgemäßer Anwendung kann es passieren, dass eine Wirkung ausbleibt und der Steinmarder weitere Schäden verursacht. Um zu verhindern, dass der Steinmarder überhaupt erst ins Haus, in die Garage oder ins Auto eindringt, sollten mögliche Zugangswege unzugänglich gemacht werden. Hausmittel wie Duftstoffe können möglicherweise für eine gewisse Zeit helfen, sie können jedoch für sensible Menschen oder Haustiere auch unangenehm sein.
Nach Abwägung aller Vor- und Nachteile ist das direkte Engagieren eines Experten mit professioneller Erfahrung die wohl beste und kostengünstigste Lösung. Unsere Techniker verfügen über die notwenige Erfahrung in der Anwendung aller Mittel, erkennen direkt Schwachstellen bei Ihnen zuhause, wo der Steinmarder eindringen könnte und besitzen ein umfangreiches Wissen zur Vertreibung von Steinmardern.
Die Kosten einer Mardervergrämung sind abhängig vom Umfeld und den erforderlichen Maßnahmen. Unsere Kostenkalkulation erfolgt nach Besichtigung des Umfeldes (Haus, Dachboden, Garage, Auto, Betriebsgelände). Ist das Versteck des Steinmarders ausfindig gemacht worden, werden vorbeugende und einzuleitende Maßnahmen (z. B. Kot, Urin oder Nistplätze beseitigen, Flächen oder Räume desinfizieren, Zugangsmöglichkeiten abdichten) bestimmt und abgesprochen. Bei Fragen zur Kostenermittlung und für Informationen zur Mardervergrämung wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Wir beraten Sie gerne über unsere kostenlose Servicehotline.
Wer übernimmt die Kosten bei Schäden durch Steinmarder?
Steinmarderschaden am Auto:
Die Haftpflicht einer Autoversicherung greift im Falle eines Marderschadens nicht. Auch Teilkaskoversicherungen übernehmen nur zum Teil die Kosten für Marderbisse und dies auch nur, wenn es in der Versicherungspolice festgelegt ist. Häufig bieten Versicherungen hierfür einen Zusatztarif an, bei dem eine Eigenbeteiligung fällig wird. Die Versicherungen übernehmen für gewöhnlich nur den direkten Schaden, z. B. den zerbissenen Schlauch, nicht aber den daraus entstandenen Unfall. In Gebieten, in denen viele Steinmarder vorkommen, könnte eine spezielle Marder- oder Zusatzversicherung sinnvoll sein.
Steinmarderschaden am Haus:
Durch den Steinmarder verursachte Schäden im Dach können oft hohe Kosten nach sich ziehen. Die Hausratsversicherung deckt diese nicht ab, da im Normalfall die Wohngebäudeversicherung die Schäden am Haus übernimmt. Diese greift jedoch für gewöhnlich nur bei Schädigung durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Schäden, die durch Wildtiere verursacht wurden, können durch einen erweiterten Schutz in der Versicherungspolice abgedeckt werden.
Besitzen Sie eine Solaranlage auf dem Dach, übernimmt eine gesonderte Versicherung im Normalfall die Kosten bei Steinmarderschäden.
Belästigungen durch Steinmarder in Mietshäusern:
Werden Mieter durch einen Steinmarder erheblich gestört, z. B. durch Lärmstörung oder Geruchsbelästigung, steht der Vermieter in der Pflicht, diesen von Experten entfernen und möglicherweise eine Desinfektion zur Geruchsbeseitigung durchführen zu lassen. Die entstehenden Kosten dürfen nicht über die Neben- oder Betriebskosten abgerechnet werden. Kommt der Vermieter dieser Verantwortung nicht nach, ist eine monatliche Mietminderung von ca. 30 % der Bruttokaltmiete, seitens des Mieters, möglich.
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